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  • Starnberger See
  • Gestüt / Reitanlage

Gestüt in Traumkulisse. Reitanlage der Superlative mit historischer Villa.

  • Preis auf Anfrage

    Kaufpreis

  • 1.428

    Wohnfläche

  • 281.105

    Grundstücksfläche

In absoluter Traumlage, nur ca. 40 Minuten von München entfernt, befindet sich im wunderschönen bayerischen Voralpenland, das Anwesen, umgeben von Wiesen, Wäldern und Seen. In perfekter Szenerie und in absoluter Alleinlage lädt das Anwesen zum privaten Wohnen auf einem wunderschönen Gestüt ein. Thronend oberhalb des Geländes befindet sich, mit Blick auf die eigenen Koppeln, die spektakuläre Villa, welche die private Residenz auf dem Gelände darstellt. Mit viel Liebe zum Detail wurde die Villa aufwändig renoviert und blüht nun im vollen Glanze in einer Kombination aus Tradition und Moderne. Mit einer Wohnfläche von ca. 568 m² wurde hier ein beeindruckendes Wohnambiente zum Erstbezug geschaffen, welches durch die immer wiederkehrenenden Sichtachsen in das umligende Grün besonders einzigartig ist. Mittelpunkt der Anlage bildet der weitläufige Dreiseithof mit großen Boxen und lichtdurchfluteter Reithalle. Der Hof bietet ideale Voraussetzungen für eine professionelle und erfolgreiche Pferdezucht. Die Kombination aus großzügigen Stallungen, weitläufigen Koppeln und modernen Einrichtungen sorgt für ein optimales Umfeld für eine gesunde Pferdezucht. Zwei Reithallen, ein Offenstall, eine Führanlage und die vorbereiteten Reitplätze und Sandpaddocks schaffen professionelle Standards in höchster Qualität.

Eckdaten

  • Objektnummer1849
  • ImmobilientypGestüt / Reitanlage
  • Zustandneuwertig
  • Verfügbarnach Vereinbarung

Flächen

  • Wohnflächeca. 1.428 m2
  • Wohn-/Nutzflächeca. 2.938 m2
  • Grundstücksflächeca. 281.105 m2

Kaufpreis

  • PreisPreis auf Anfrage
  • Käuferprovision3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
  • ProvisionshinweisIm Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages zu vorgenanntem Objekt ist eine Käuferprovision i.H.v. 3,57 % inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem notariell verbrieften Kaufpreis fällig. Im Anwendungsbereich der §§ 656a ff. BGB ist die Höhe der Käuferprovision jedoch begrenzt durch die vom Verkäufer zu leistende Provision. Die Entrichtung der Provision wird im Kaufvertrag geregelt.

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Miriam Schnitzke

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